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AGB und Datenschutz

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG VON INSERATEN AUF DEN KIRCHBACHER BERICHTE – Verein KB5 Globale Dörfer – ONLINE-PLATTFORMEN

  1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen – in der Folge kurz AGB genannt – kommen auf alle Angebote, Bestellungen, Aufträge und Rechtsgeschäfte zwischen Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer Haus KB5, 8082 Kirchbach – in der Folge kurz „Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer“ genannt – und den Auftraggebern für die Veröffentlichung von Inseraten auf den Plattformen (Websites und Apps) von Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer zur Anwendung und regeln die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer und den Auftraggebern.

1.2 Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer ist ausschließlich dazu bereit, zu diesen AGB zu kontrahieren. Sollten AGB der Auftraggeber Bestimmungen enthalten, welche diese AGB zuwiderlaufen, oder zusätzliche, hier nicht berücksichtigte, Bestimmungen enthalten, die von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen, so werden diese Bestimmungen nicht Vertragsinhalt.

1.3 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge/die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer Media GmbH (im Folgenden „Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer” genannt) und ihrem jeweiligen Vertragspartner. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer und dem Vertragspartner bestimmen sich, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist, nach dem Inhalt des Auftrages und diesen AGB.

1.4 Der Vertragspartner stimmt zu, dass für die gesamte Geschäftsverbindung ausschließlich von den AGB von Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer auszugehen ist. Allfällige entgegenstehende AGB oder Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur insoweit als wirksam, wenn deren Geltung von Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden, sodass diese nur dann Vertragsbestandteil werden können, wenn eine gesonderte Zustimmung von Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer vorliegt.

1.5 Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer veröffentlicht unter www.kirchbacher-berichte.at sowie spezifischen Domains wie z.B. jobs.kirchbacher-berichte.at, in Apps sowie auf Partner- und Distributionskanälen Stellenanzeigen von Auftraggebern.

1.6 Auftraggeber können auf den Plattformen von Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer Inserate/Präsentationen veröffentlichen, worauf Bewerber/Interessierte – in der Folge kurz „Nutzer“ genannt – Kontakt mit den Auftraggebern aufnehmen und mit diesen Verträge abschließen können. Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer tritt dabei weder als Vermittler noch als Makler auf. Verträge kommen ausschließlich zwischen den Auftraggebern und den Nutzern zustande, wobei Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer keinerlei Haftung für das (Nicht-) Zustandekommen eines Vertrages, für dessen Inhalt sowie für die Richtigkeit von Angaben in den einzelnen Inseraten übernimmt.

1.7 Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer bietet Unternehmen die Möglichkeit, auf die von Nutzern auf den Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer-Plattformen gespeicherten Daten zuzugreifen und die Nutzer direkt zu kontaktieren.

  1. Anzeigenvertrag

2.1 Definition: Ein Anzeigenvertrag ist der Vertrag über die Einschaltung eines oder mehrerer digitaler Stellen-Inserate eines Stellenanbieters oder sonstiger Auftraggeber zum Zweck der Verbreitung im Medium Internet.

2.2 Vertragsabschluss: Der Anzeigenvertrag kommt zustande, wenn

2.2.1 Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer den Auftrag schriftlich bestätigt. Die Schriftform wird durch die Zusendung eines Fax oder eines E-Mails gewahrt, oder

2.2.2 Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer die Stellenanzeige im Internet verbreitet. Der Vertragspartner ist an den von ihm erteilten Auftrag gebunden. Nach Zugang dieses Auftrages bei Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer (sei es schriftlich, per Fax oder per E-Mail) kann der Vertragspartner seinen Auftrag nicht widerrufen (stornieren).

2.3 Ablehnungsbefugnis: Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen ihres Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form nicht zu veröffentlichen. Dies gilt insbesondere, wenn der Inhalt der Stellenanzeige gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder Vorgaben sowie gegen die guten Sitten und/oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt oder die Veröffentlichung für Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Der Vertragspartner wird hiervon unverzüglich unterrichtet. Für den Fall der berechtigten Ablehnung stehen dem Vertragspartner gegen Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer keine Ansprüche zu. Eine Ablehnungsbefugnis besteht insbesondere auch, wenn folgende Anforderungen nicht eingehalten werden:

  • Jobtitel und Jobbeschreibung müssen korrekt bezeichnet und dürfen nicht irreführend oder missverständlich sein.
  • Verschlagwortung, Kategorisierung, Position, Stellentitel und Anzeigentext des Stelleninserates müssen im Zusammenhang zu der im Inserat ausgeschriebenen Stelle stehen.
  • Die Inhalte müssen sich auf eine freie Position oder Tätigkeit beziehen. Werbung für Klub- oder Vereinsmitgliedschaften sind unzulässig. Unzulässig ist ferner Werbung für die Teilnahme an illegalen Strukturvertrieben.
  • Der Vertragspartner verpflichtet sich insbesondere, Anzeigen in Entsprechung zum Gleichbehandlungsgesetz zu gestalten. Dazu gehört auch, das geltende kollektivvertragliche oder das durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung geltende Mindestentgelt für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz anzugeben und auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen, wenn eine solche besteht.
  • Textverweise und/oder Verlinkungen innerhalb der Anzeige zu weiteren, nicht auf Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer veröffentlichten Stellenangeboten und anderen Jobseiten sind nicht zulässig.
  • Sämtliche Inhalte der Anzeige sind an Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer zu übergeben und dürfen nicht über Frames oder andere Formen durch Abruf von anderen Servern eingebunden werden.
  • Jede Einflussnahme auf die Suchergebnislisten außerhalb der von Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer vorgesehenen Möglichkeiten (Position, Verschlagwortung und Kategorisierung, Titel und sichtbarer Text der Anzeige) ist unzulässig.
  • Eine Stellenanzeige muss den Unternehmensnamen und eine Unternehmensbeschreibung, eine Stellenbeschreibung, das Anforderungsprofil, den Arbeitsort und eine Bewerbungsmöglichkeit enthalten.
  • Die Stellenbeschreibung darf sich nicht auf verschiedene Stellen beziehen. Sie muss Stellentitel sowie Tätigkeits- und Aufgabenbeschreibung enthalten. Die Stellenbeschreibung muss die ausgeschriebene Stelle korrekt beschreiben und darf nicht irreführend sein. Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer behält sich bei Zuwiderhandlung in diesen Fällen eine entsprechende Nachberechnung vor.

3 Dauer

3.1 Verträge werden auf bestimmte Zeit abgeschlossen

3.2 Ein auf bestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag endet mit der darin vorgesehenen Befristung oder dem vereinbarten Termin, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

3.3 Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund, ohne Einhaltung einer Frist und ohne Ersatzanspruch der Auftraggeber außerordentlich zu kündigen, den Auftraggeber zu sperren und seine Inserate zu löschen. Es gilt insbesondere als wichtiger Grund, wenn:

3.3.1 Der Auftraggeber gegen diese AGB verstößt.

3.3.2 Der Auftraggeber Fremdwerbung oder Verlinkungen zu einer anderen Website vornimmt.

3.3.3 Gegen den Auftraggeber der begründete Verdacht einer missbräuchlichen Verwendung des Internetdienstes besteht.

3.3.4 Der Auftraggeber gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstößt oder das Ansehen von Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer in der Öffentlichkeit gefährdet.

3.3.5 Der Auftraggeber in Zahlungsverzug geraten ist.

3.3.6 Der Auftraggeber nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt (z.B. Gewerbeberechtigung, Vollmacht usw.).

  1. Rechte an der Anzeige / Urheberrechte

4.1 Werknutzungsbewilligung

4.1.1 Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer ist dazu berechtigt, von den Auftraggebern übermittelte Unterlagen (z.B. Fotos, Videos etc.) zu optimieren bzw. zu verändern. Der Auftraggeber räumt Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer eine uneingeschränkte Werknutzungsbewilligung an sämtlichen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalten und Materialien ein. Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer ist berechtigt, im Rahmen der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen allenfalls auch urheberrechtlich geschützte Werke (Logos, Kennzeichen etc.) zu verwenden und zu bearbeiten. Diese Rechtsposition wird unentgeltlich für die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses eingeräumt. Die Auftraggeber garantieren in diesem Zusammenhang, dass von ihnen zur Verfügung gestellte Dateien und darin enthaltene urheberrechtlich geschützte Werke (Logos, Kennzeichen etc.) frei von Rechten Dritter sind, und garantieren weiters, dass sie zur Weitergabe des Verwertungs-, Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrechtes sowie jeglicher weiterer Rechtspositionen berechtigt sind. Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer ist berechtigt, diese Materialien im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit für sämtliche Distributions- und Partnerkanäle zur Bewerbung des Auftraggebers und von Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer zu verwenden. In diesem Zusammenhang darf Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer in jedem Inserat auch eigene Logos sowie den Firmenwortlaut in angemessener Größe platzieren.

4.1.2 Der Auftraggeber sichert zu, über sämtliche und übertragbare Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen Inhalten, die er zur Verfügung stellt, sowie insbesondere auch die Zustimmung etwaiger abgebildeter Personen für die Veröffentlichung zu verfügen. Der Auftraggeber hält Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer diesbezüglich schad- und klaglos und stellt Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer von etwaigen Ansprüchen frei.

4.1.3 Sofern der Auftraggeber ein Nutzungs- oder Verwertungsrecht verliert, ist er verpflichtet, dies Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

4.1.4 Sofern sich eine abgebildete oder zitierte Person bei Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer mit einem Ersuchen um Löschung oder jemand, der ein Nutzungs- und/oder Verwertungsrecht behauptet, meldet, wird Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer diesen an den Auftraggeber weiterverweisen.

4.1.5 Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer wird im Sinne von „notice and take down“ etwaige rechtswidrige, insbesondere urheber- und marken- oder kennzeichenverletzende Inhalte aus dem Netz nehmen und den Auftraggeber von einer Anspruchsstellung informieren. Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer wird den Anspruchsteller über die Identität des Auftraggebers unterrichten.

5 Werknutzungsrecht

Der Auftraggeber versichert weiters, über sämtliche Rechte wie insbesondere Urheberrechte (allenfalls in Form einer Werknutzungsbewilligung oder eines Werknutzungsrechts) und Zustimmungen zur Veröffentlichung an den von ihm Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer zur Verfügung gestellten Werken (wie insbesondere, aber nicht ausschließlich Lichtbilder und Sprachwerke) zu verfügen, die für die Nutzung durch Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer erforderlich sind. Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner, Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer darüber zu informieren, wenn er diese Rechte nachträglich – aus welchem Grund auch immer – verliert oder sich herausstellt, dass er über diese niemals verfügte. Sofern Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer aufgrund der Verwendung von Werken ohne entsprechende Berechtigung vom Berechtigten in Anspruch genommen wird, wird der Auftragnehmer Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer vollkommen schad- und klaglos halten.

  1. Verwendung der Informationen

6.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Daten und Informationen, die er im Rahmen der Geschäftsverbindung mit Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer erhält, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung bleibt über die Beendigung des Vertrages sowie auch der Geschäftsverbindung hinaus aufrecht.

6.2 Die Verwendung der Kontaktdaten eines Bewerbers darf ausschließlich zum Zweck der Besetzung einer vakanten Stelle erfolgen.

6.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen und persönlichkeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und wird Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer schad- und klaglos halten und freistellen, sollten Ansprüche wegen Rechtsverstößen des Unternehmens gegen Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer geltend gemacht werden.

6.4 Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte Markenrechte benutzt werden, wird mit Vertragsabschluss die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt. Der Vertragspartner sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.

6.5 Der Vertragspartner gewährt Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer die Nutzung von Unternehmensnamen und -logo als Kundenreferenz in Werbematerialien von Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer, sofern der Vertragspartner dem nicht widerspricht.

6.6 Beginn der Veröffentlichung: Die Anzeige ist zum vereinbarten Zeitpunkt zu veröffentlichen. Ist kein Veröffentlichungszeitpunkt vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich nach Abschluss des Anzeigenvertrages. Der Vertragspartner ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Anzeigenmittel. Verzögerungen, die infolge des Inhaltes des durch den Auftraggeber zur Veröffentlichung gestellten Anzeigentextes entstehen, seien sie inhaltlich oder technisch bedingt, sind allgemein durch Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer nicht zu vertreten.

6.7 Ort der Veröffentlichung / Linking / Framing:

6.7.1 Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer ist aufgrund des Anzeigenvertrages beauftragt, die Veröffentlichung der Stellenanzeigen des Vertragspartners auf ihren Plattformen sowie im Rahmen von Kooperationen auf den Plattformen der Kooperationspartner von Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer zu veranlassen.

6.7.2 Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Stellenanzeigen auch in jedem von ihr frei bestimmbaren Printmedium zu veröffentlichen oder durch Dritte veröffentlichen zu lassen.

6.7.3 Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass die von Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer veröffentlichten Stellenanzeigen auch durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Der Vertragspartner erteilt Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer bereits jetzt alle gegebenenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen, um Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer zu ermöglichen, im Rahmen des technisch und rechtlich Möglichen ein Kopieren, ein Linking und/oder Framing im vorgenannten Sinne zu unterbinden. Sollte es dennoch zu einem unberechtigten Linking und/oder Framing kommen, so kann der Vertragspartner daraus gegen Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer keinerlei Ansprüche herleiten.

6.7.4 Festgehalten wird, dass der Vertragspartner ungeachtet des Anzeigenvertrages mit Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer berechtigt ist, Dritte mit der Einschaltung eines gleichlautenden Online-Inserates zu beauftragen.

6.8 Änderung des Anzeigentextes

6.8.1 Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer ist verpflichtet, auf Aufforderung des Vertragspartners Änderungen an der durch sie verbreiteten Stellenanzeige des Vertragspartners während des Veröffentlichungszeitraumes vorzunehmen, sofern dies Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer technisch und inhaltlich zumutbar ist. Ausgeschlossen sind jedenfalls Veränderungen, die die Identität der Anzeige betreffen, sodass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde.

6.8.2 Änderungen, die mit geringem Aufwand durch Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer zu bewirken sind, werden nach dem eigenen Ermessen von Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer kostenlos durchgeführt. Darüber hinausgehende Änderungen werden nur gegen aufwandabhängiges Entgelt durchgeführt. In diesem Fall wird Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer den Vertragspartner hierüber vorab unterrichten und die gewünschten Änderungen der Stellenanzeige erst dann vornehmen, wenn eine entsprechende schriftliche Bestätigung des Vertragspartners vorliegt.

6.9 Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer ist nicht verpflichtet, nach Beendigung des Stellenanzeigevertrages die geschaltete Anzeige aufzubewahren. Allenfalls vom Vertragspartner zur Verfügung gestellte Vorlagen für die Stellenanzeige sind von Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer nur auf ausdrückliche schriftliche Aufforderung des Vertragspartners aufzubewahren (maximal 3 Monate) und zurückzusenden.

6.10 Veröffentlichungen auf Seiten unserer Kooperationspartner

Für Anzeigen, die auf Seiten geschaltet werden, die nicht von der Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer betrieben werden, können zusätzliche Beschränkungen und Anforderungen gelten. Diese sind einzuhalten.

6.11 Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer kann bei den Stellenanzeigen einen Button schalten, der mit „Jetzt Bewerben“ oder ähnlich beschriftet ist. Je nach Auswahl des Vertragspartners kann dieser Button entweder auf eine vom Vertragspartner benannte Seite verlinken oder auf ein von Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer auf seinen Plattformen betriebenes und standardisiertes Bewerbungsformular, mit dem die Bewerber die mit dem Formular abgefragten Daten durch Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer an den Vertragspartner übermitteln lassen können.

6.12 Im Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer Firmenbereich, kann der Vertragspartner Stellenanzeigen auch selbstständig schalten.

6.13 Im Zusammenhang mit der Bewerbung kann der Vertragspartner über eine eventuelle  Bewerberverwaltung auch auf ein eventuelles Kandidatenprofil des Bewerbers zugreifen. Diese Zugriffsmöglichkeit auf das Kandidatenprofil besteht jedoch nur solange, wie es auch aktiv ist, d.h. ändert der Bewerber seine entsprechenden Einstellungen oder löscht sein Profil, ist auch kein Zugriff auf das Profil mehr möglich.

6.14 Im Rahmen der Bewerbung verarbeitet Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer personenbezogene Daten im Auftrag des Vertragspartners im Sinne des Art. 28 DSGVO, es gelten hierfür die gesetzlichen Bestimmungen zur Auftragsverarbeitung. Wir informieren Sie dazu gerne. Die Leistungen Bewerberverwaltung erfolgen nicht als Auftragsverarbeitung, hier stellt Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer lediglich die vom Bewerber bei Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer gespeicherten Inhalte bereit und bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher; soweit der Vertragspartner diese Daten nutzt, wird er gegebenenfalls weiterer Verantwortlicher.

6.15 Um die Anzeigenqualität geräteübergreifend zu verbessern, ist Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer bemüht, eine userfreundliche Lesbarkeit auf allen Endgeräten durch die Optimierung der Darstellung der Anzeige sicherzustellen.

  1. Bewerberdatenbank

7.1 Definition: Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer bietet Vertragspartnern die Möglichkeit, gegen gesonderte Vergütung auf die Datenbank für Stellensuchende (auch Bewerbersuche) (im Folgenden „Bewerberdatenbank”), in der sämtliche aktuellen Kandidatenprofile gesammelt sind, zuzugreifen. Dadurch können die Vertragspartner die Kandidaten über Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer einzeln kontaktieren. Je nach Wahl des Kandidaten kann auf Kandidatenprofile entweder in einer Form zugegriffen werden, in der nur bestimmte Daten offengelegt werden („anonymisiertes Profil“), oder so, dass sämtliche Daten eines Profils unmittelbar in der Datenbank offen einsehbar sind („offenes/nicht anonymisiertes Profil“). Der Vertragspartner, der Guthaben für Kontaktanfragen an über die Bewerbersuche gefundene Kandidaten bucht, kann den Kandidaten eine Kontaktanfrage senden, die Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer dann dem Kandidaten per E-Mail bzw. über die Nachrichten Funktion im Service übermittelt (je nach Einstellung des Bewerbers).

7.2 Zur Klarstellung wird nochmals festgehalten, dass die übrigen Leistungen im Rahmen der Bewerberdatenbank nicht als Auftragsverarbeitung erfolgen, hier stellt Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer lediglich die vom Bewerber bei Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer gespeicherten Inhalte bereit und bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Soweit der Vertragspartner diese Daten nutzt, wird er gegebenenfalls weiterer Verantwortlicher. Löscht ein Kandidat sein Kandidatenprofil oder schaltet es inaktiv, so ist ein Zugriff auf das Kandidatenprofil nicht mehr möglich.

7.3 Der Vertragspartner verpflichtet sich persönliche Daten von Kandidaten nicht weiterzugeben, soweit dies nicht zur Besetzung einer konkret freien Stelle erforderlich ist, diese vertraulich zu behandeln und sämtliche datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Die Daten von Kandidaten dürfen nur im Zusammenhang mit der Besetzung einer konkret freien Stelle verarbeitet und die Kandidaten nur zu diesem Zweck kontaktiert werden. Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer geht davon aus, dass eine Speicherung für maximal 8 Monate, auch unter Berücksichtigung eventueller Abwehr von Ansprüchen wegen behaupteter Diskriminierung erforderlich ist, so dass der Vertragspartner sich verpflichtet, jegliche bei sich gespeicherte und von Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer erhaltene Daten des Betroffenen spätestens 8 Monate nach Zugriff auf die Daten zu löschen. Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer behält sich vor, bei Zuwiderhandlung den Zugang des Vertragspartners zu blockieren.

Der Vertragspartner weiß, dass für den Datentransfer aus dem Geltungsbereich der Europäischen Union oder des EWR hinaus besondere Regeln gelten. Der Vertragspartner wird daher personenbezogene Daten nur unter den Voraussetzungen der Art. 44-49 DSGVO in Drittstaaten übermitteln.

7.4 Vertragsabschluss: Der Vertrag über die Berechtigung für Kontaktanfragen an Kandidaten aus der Bewerberdatenbank kommt zustande, wenn Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer den Auftrag schriftlich bestätigt. Die Schriftform wird auch durch die Zusendung eines Fax oder eines E-Mails gewahrt.

7.5 Der Vertragspartner ist an den von ihm erteilten Auftrag gebunden. Nach Zugang dieses Auftrages bei Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer (sei es schriftlich, per Fax oder per E-Mail) kann der Vertragspartner seinen Auftrag nicht widerrufen (stornieren).

7.6 Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass er seinen durch das Passwort gesicherten Zugriff vor Dritten zu schützen, insbesondere das Passwort geheim zu halten und nicht Dritten weiter zu geben hat. Der Vertragspartner wird Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer hinsichtlich sämtlicher Schäden, die Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer auf Grund der vom Vertragspartner im Rahmen der Nutzung der Bewerberdatenbank vom Vertragspartner durchgeführten Handlungen entstehen, schad- und klaglos halten.

7.7 Ablehnungsbefugnis: Die Versendung von Kontaktnachrichten an die Stellensuchenden im Rahmen des Zugriffs auf die Bewerbungsdatenbank ist unzulässig, soweit zweifelhafte Inhalte versendet werden, ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt oder Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer eine Duldung des Vorgehens aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Der Vertragspartner ist verpflichtet, im Rahmen des Zugriffes die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer ist berechtigt, bei Nichteinhaltung bzw. Vorliegen vorgenannter Fälle/Verstöße die Leistungserbringung zu unterlassen und den Zugriff ohne vorherige Abmahnung des Vertragspartners zu sperren. Der Vertragspartner wird in diesem Fall unterrichtet und stehen diesem bei berechtigter Ablehnung der Leistungserbringung gegen Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer keine Ansprüche zu.

8 Preise

8.1 Die Preise von Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer bestimmen sich – vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung – nach den jeweils gültigen Preislisten, die im Internet online über die Domains von Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer abrufbar sind. Maßgebend ist die Preisliste, die zum Zeitpunkt der bestellten Leistung von Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer im Internet veröffentlicht ist.

8.2 Sämtliche von Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer genannten Preise verstehen sich als Nettopreise exklusive sämtlicher Steuern.

8.3 Die geltenden Preise und Leistungen für Stelleninserate sind auf der Preise & Leistungen Seite ersichtlich.

8.4 Die Rechnungslegung erfolgt unverzüglich nach Auftragserteilung und wird dem Auftraggeber ausschließlich per E-Mail zugesandt. Der Auftraggeber erteilt Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer und eaccelera R&A Gastro Gmbh daher ausdrücklich seine Zustimmung zur Übermittlung von Rechnungen per E-Mail.

8.5 Die Rechnung ist mittels Kreditkarte oder auf Rechnung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zu bezahlen.

8.6 Zahlungen an Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer und eaccelera R&A Gastro Gmbh haben mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf das in der Rechnung von Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer und eaccelera R&A Gastro Gmbh namhaft gemachte Konto zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist bei Überweisungen die Gutschrift auf dem von Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer und eaccelera R&A Gastro Gmbh  bekannt gegebenen Konto maßgebend.

8.7 Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8 Prozent über dem Basiszinssatz als vereinbart. Für Verbraucher iSd § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 1333 ABGB. Im Falle der Säumnis ist der Auftraggeber verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch alle zweckentsprechenden prozessualen und außerprozessualen Kosten der Einbringlichmachung, auch die Kosten eines von Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer beigezogenen Rechtsanwaltes, zu ersetzen.

8.8 Wenn Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer das Mahnwesen selbst vornimmt, steht Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer für jede Mahnung ein pauschales Entgelt in Höhe von EUR 25,00 zu.

8.9 Vom Auftraggeber geltend gemachte Ansprüche berechtigen diesen nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber – aus welchen Gründen auch immer – ist ausgeschlossen und in jedem Fall unzulässig. In jedem Fall ist Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer nach eigenem freiem Ermessen auch berechtigt, bei (Folge-) Aufträgen eine Vorausvergütung zur Bedingung für die Leistungserbringung zu machen. Diese Klausel findet auf Verbraucher iSd § 1 KSchG keine Anwendung.

  1. Gewährleistung, Schadenersatz, Irrtumsanfechtung:

9.1 Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer gewährleistet eine dem üblichen, aktuellen technischen Standard entsprechende Aufbereitung und Publikation der vom Auftraggeber gewünschten Informationen/Stellenausschreibung auf dem Unternehmensprofil und den Partner- und Distributionskanälen von Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es nach Stand der Technik nicht möglich ist, ein vollkommen fehlerfreies Angebot zu erstellen. Fehler in der Darstellung der gewünschten Information liegen nicht vor, wenn dies durch Verwendung nicht geeigneter Darstellungssoft- und Hardware und Ausfälle im Kommunikationsnetz verursacht wird.

9.2 Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer sichert übliche Möglichkeiten des Zugriffes auf die Website zu. Der Auftraggeber ist sich jedoch bewusst, dass eine dauernde Verfügbarkeit (7/24) – auch aufgrund von Wartungsarbeiten an Software und Hardware – nicht zugesichert werden kann. Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer haftet bei einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit nicht, insbesondere wenn dies auf Ausfälle in Kommunikations- oder sonstigen Netzen oder bei Drittanbietern zurückzuführen ist.

9.3 Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer haftet gegenüber Unternehmern nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Ersatz des entgangenen Gewinns sowie von Folgeschäden durch Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer ist ausgeschlossen. Für Personenschäden haftet Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer unbeschränkt.

9.4 Gegenüber Verbrauchern iSd § 1 KSchG haftet Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer für Vermögensschäden ausschließlich für Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit. Für Personenschäden haftet Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer unbeschränkt.

9.5 Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer haftet nicht für die Vollständigkeit, Aktualität, Korrektheit oder sonstige Qualität der auf dem Arbeitgeberprofil dargestellten Inhalte und Informationen.

9.6 Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer haftet nicht für Schäden, welche den Auftraggebern durch die Nutzung des Onlineportals entstehen. Insbesondere haftet Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer nicht für Schäden, welche durch Viren, Trojaner u.ä., sowie Kompatibilitätsmängel zwischen dem Onlineportal und der Hardware und/oder Software oder eine fehlerhafte Internetverbindung entstanden sind.

9.7 Der Auftraggeber sichert zu, dass durch die Inhalte und Informationen keine gesetzlichen oder sonstigen Bestimmungen verletzt werden. Der Auftraggeber wird Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer diesbezüglich schad- und klaglos halten und freistellen, sofern von dritter Seite Ansprüche gestellt werden sollten.

9.8 Wartungsarbeiten, Aktualisierungen oder ähnliche Arbeiten werden von Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer wenn möglich so vorgenommen, dass Nutzungsausfallzeiten nicht auftreten oder so kurz wie möglich gehalten werden.

9.9 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Die Einschaltung ist vom Vertragspartner unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach der Veröffentlichung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels zu prüfen. Feststellbare Mängel sind bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche detailliert schriftlich Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer mitzuteilen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Einschaltung als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewähr- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

9.10 Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer behält sich das Recht vor, den Gewährleistungsanspruch nach ihrer Wahl durch Verbesserung/Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Preisminderung oder Wandlung können nur verlangt werden, sofern kein weiterer Verbesserungsversuch dem Vertragspartner zumutbar ist.

9.11 Die Haftung von Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer ist also auf Schäden, die bei der Stellenanzeige selbst auftreten, beschränkt, wobei Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer nicht für durch Partner verursachte Schäden haftet. Die Haftung von Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer für Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie sonstige indirekte Schäden wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung von Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer für Schäden wegen leichter oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Etwaige Schadenersatzansprüche sind binnen 6 Monaten nach Eintritt des Schadens bei sonstiger Präklusion gerichtlich geltend zu machen.

9.12 Die Stellenanzeigen durch Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer basieren ausschließlich auf den vom Vertragspartner erteilten Selbstauskünften und werden auf ihre inhaltliche Richtigkeit von Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer nicht geprüft. Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer kann daher von unrichtigen Angaben nicht zur Haftung herangezogen werden. Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt daher allein der Vertragspartner die Verantwortung.

9.13 Da die Vertragspartner jeweils eigene Log-In-Daten-Benutzername sowie ein Passwort benutzen, sind sie für diese selbst verantwortlich und haften für Schäden, die durch missbräuchliche Verwendung oder Verlust entstehen.

9.14 Wartungsarbeiten, Aktualisierungen oder ähnliche Arbeiten werden von Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer, wenn möglich so vorgenommen, dass Nutzungsausfallzeiten nicht auftreten. Bei Unterbrechungen – aus welchen Gründen auch immer – können Ansprüche gegen den Betreiber nicht gestellt werden. Unterbrochene Übertragungen, die auf Netzausfälle zurückzuführen sind, auf die Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer keinen Einfluss hat, sowie unterbrochene Übertragungen, die durch höhere Gewalt verursacht werden, können gegenüber Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer keine Ansprüche begründen.

  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht

10.1 Ausschließlicher Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang der Geschäftsbeziehung ist das sachlich zuständige Gericht in Feldbach/Österreich.

10.2 Die für sämtliche Informationen und AGB sowie für die Kommunikation mit dem Auftraggeber maßgebliche Sprache ist Deutsch.

10.3 Auf die Geschäftsbeziehung findet ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des IPR und des UN-Kaufrechtes, Anwendung. Das Recht des Verbrauchers, sich bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 6 Abs 1 der Verordnung 593/2008 (Rom I) auf die zwingenden Bestimmungen des Rechtes des Mitgliedstaates zu berufen, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleibt davon unberührt.

10.4 Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer ist berechtigt, sämtliche Werknutzungsbewilligungen bei Übertragung eines Teiles oder des gesamten Unternehmens ohne Einschränkung mit zu übertragen, ohne dass es der Zustimmung des Auftraggebers bedarf.

  1. Sonstiges

11.1 Sollten etwaige Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hierdurch in ihrer Wirksamkeit unberührt. Anstelle einer etwa unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was in rechtlich zulässiger Weise der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

11.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgeben von Schriftformerfordernis.

11.3 Der Vertragspartner hat Änderungen seiner Anschrift unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Schriftstücke gelten als dem Vertragspartner zugegangen, wenn sie an seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandt wurden.

11.4 Der Vertragspartner erteilt seine ausdrückliche und jederzeit widerrufbare Einwilligung, dass er über seine an Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer mitgeteilten Kontaktdaten von Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer zu Werbezwecken informiert wird.

11.5 Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer behält sich das Recht vor, einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung zu ändern. Kirchbacher Berichte – Verein KB5 Globale Dörfer wird solche Änderungen auf der Website veröffentlichen und wird dem Vertragspartner damit die Möglichkeit einräumen, den Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten aufzukündigen, wobei Schriftform als vereinbart gilt. Macht der Vertragspartner von dieser Kündigungsmöglichkeit keinen Gebrauch, gilt dies als Einverständnis zu den vorgenommenen Änderungen.

11.6 Die Vertragsbedingungen sind für Unternehmen als Vertragspartner konzipiert. Sollten Vertragspartner aber Verbraucher sein, so gelten die Bestimmungen für diese nur insoweit, als zwingenden Bestimmungen des Verbraucherschutzes nicht widersprochen wird.

AGB Stand Juni 2022